Die Anwendung der Rundungsleitlinie führt zur Beanstandung des Brennwerts
Ein Labor überprüft im Auftrag eines großen Handelshauses die Nährwertangaben eines Lieferanten und beanstandet, dass sich aus den deklarierten Nährwerten nicht der korrekte Brennwert errechnet. Im konkreten Fall lauten die brennwertrelevanten Nährwertangaben: Fett 13 g, Kohlenhydrate
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