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Wie ist verarbeiteter Fisch zu deklarieren?

Bei der Deklaration von verarbeitetem Fisch, z.B. in Salaten oder Marinaden, gibt es seit längerer Zeit verbreitet Unsicherheiten darüber, welche Informationen auf dem Etikett erscheinen müssen. Das spiegelt sich dann darin wider, dass viele Salate und Konserven eine Volldeklaration angefangen beim lateinischen Namen über Fanggebiete und Sub Fanggebiete bis zu Produktionsmethoden und Fanggerätekategorien aufweisen.

Auf der Site des Bundes zur Fisch Etikettierung findet sich diese Aussage:

„Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind dagegen verarbeitete und zubereitete Produkte. Diese weisen durch Einsatz von Panaden, Marinaden, Saucen, Toppings oder anderen Rezepturleistungen in der Regel eine höhere Wertschöpfungsstufe auf.“
Quelle

Um was für eine Kennzeichnungspflicht geht es hier und woher kommt die Unsicherheit?

Die Antwort findet sich in der EU VO 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (GMO).

In dieser Verordnung geht es offensichtlich um Fisch und es gibt einen Artikel 35 zur Verbraucherinformation, zu einer angemessenen Etikettierung und zu den Obligatorische Angaben. Dort werden u.a. neben der Handelsbezeichnung und dem wissenschaftlichen Namen auch Angaben zu Produktionsmethode und Fanggebiet aufgeführt.

Aber: es geht um Fischerei und Aquakultur, es geht nicht um Fisch Feinkost!

Im Erwägungsgrund Nr 29 wird formuliert, dass das Ziel dieser Verordnung …

„die Errichtung der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ist).“

Zusätzlich heißt es:

„Entsprechend dem … Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.“

Es geht in der EU VO 1379/2013 also nicht um Heringssalate, nicht um Aalrauchmatjes Nordische Art und auch nicht um panierte Schollenfilets usw., sondern es geht um eine gemeinsame europäische Marktorganisation im Bereich Fischerei und Aquakultur. Dementsprechend heißt es in Artikel 2 zum Geltungsbereich:

„Die GMO gilt für die Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur in Anhang I dieser Verordnung, die in der Union in Verkehr gebracht werden.“

Im Kapitel IV zur VERBRAUCHERINFORMATION nennt Artikel 35 den Geltungsbereich noch genauer:

„(1) … Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur gemäß Anhang I Buchstaben a, b, c und e der vorliegenden Verordnung.“

Ausschließlich für die folgenden Erzeugnisse gilt daher die GMO:

ANHANG I
ERZEUGNISSE DER VON DER GMO ERFASSTEN FISCHEREI UND DER AQUAKULTUR

KN-CodeWarenbezeichnung
a)0301Fische, lebend
0302Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
0303Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
0304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
b)0305Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
c)0306Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
0307Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren, genießbar
.........
e)1212 20 00Algen und Tange
KN-Code: Kombinierte Nomenklatur (EU)

Das bedeutet: bezüglich der Fisch Etikettierung fällt das verarbeitete Fischereierzeugnis aus dem Geltungsbereich des Art. 35 der 1379/2013 heraus. Die GMO gilt für Fischerei und Aquakultur, die GMO gilt nicht für Fisch Feinkost.

Damit müssen für Salate, Marinaden usw. keine Angaben zu Fanggebieten, Fangmethoden und Fanggeräten gemacht werden. Genau genommen muss noch nicht einmal der lateinischen Namen genannt werden, wobei der andererseits eindeutig ist im Gegensatz zu regional verschiedenen Handelsbezeichnungen.