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Warum kann man heute noch Wiener Würstchen kaufen, obwohl der Wiener Schlachthof Sankt Marx bereits 1997 geschlossen wurde?

Über große Schweine- und Rinderzuchtbetriebe in der Stadt Wien, die in der Lage wären, das Fleisch für die Weltversorgung mit Wiener Würstchen zu liefern, ist nichts bekannt.

Warum gibt es einen Rostocker Heringstopf, obwohl in der Stadt Rostock noch nie Hering gefangen wurde? Dafür muss man mit dem Boot mindestens bis Warnemünde fahren, besser aber auf die offene Ostsee.

Wo in der Stadt Berlin befinden sich die riesigen landwirtschaftlichen Flächen, die die Weltversorgung mit Weizen und Roggen für das Schmalzgebäck Berliner und für das Berliner Landbrot sicherstellen?

Werden im polnischen Krakau und im französischen Lyon tatsächlich so viele Schweine gezüchtet und geschlachtet, dass damit die Weltversorgung mit Krakauern und Lyonern gewährleistet werden kann?

All diese sinnfreien Fragen lassen doch nur einen Schluss zu: diese Bezeichnungen mit geografischem Bezug weisen nicht auf den Herkunftsort des Produktes und der primären Zutat hin, sondern es sind verkehrsübliche Bezeichnungen für traditionelle Rezepturen. Das ist noch nicht überall angekommen.

Das Chaos mit den Herkunftshinweisen

Das Chaos resultiert aus dem Artikel 26 Absatz 3 der LMIV, der so beginnt:

(3) Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels angegeben …

Mehr als diese wenigen Worte muss man in Bezug auf die oben genannten Beispiele nicht gelesen haben um zu wissen: das trifft hier nicht zu! Der Herkunftsort eines Wiener Würstchens ist nicht Wien, es wurde dort „nur“ erfunden:

Die Frankfurter – in Deutschland als „Wie­ner Würstchen“, in der Schweiz als „Wie­nerle“ bekannt – wurden im 7. Be­zirk in Wien von dem aus Frankfurt ein­ge­wanderten Flei­scher (Metzger) Jo­hann Georg Lahner (1772-1845) erfunden. Am 15. Mai 1805 wurden sie zum ersten Mal in Wien ver­kauft.

Quelle: mein-Oesterreich.info

Der Rostocker Heringstopf ist ein Salat aus enthäuteten Heringshappen und Shrimps. Keine dieser primären Zutaten kam jemals aus der Stadt Rostock. Das Berliner Landbrot ist ein Mischbrot mit einem Roggenanteil von 70%, der wohl kaum aus der Stadt Berlin kommen kann.

Keine dieser Bezeichnungen gibt einen Hinweis auf den Herkunftsort bzw. auf die Herkunft der primären Zutaten. Es sind verkehrsübliche Bezeichnungen für traditionelle Rezepturen. Deswegen trifft es auch nicht zu, dass für ein  Wiener Würstchen oder für einen Rostocker Heringstopf die abweichenden Herkunftsorte der primären Zutaten genannt werden müssen.

Geregelt ist dies in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zur Anwendung von Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Dort heißt es zum Geltungsbereich:

… ausgenommen geografische Begriffe, die in verkehrsüblichen Bezeichnungen und Gattungsbezeichnungen enthalten sind, sofern diese Begriffe den Ursprung wortwörtlich angeben, sie jedoch allgemein nicht als Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts des Lebensmittels verstanden werden.

Quelle: DVO EU 2018/775 Artikel 1, Absatz 1

Anders ist es mit geschützten geografischen Angaben. Zu diesem Thema gibt es eine übersichtliche Darstellung vom BMEL. Dort wird auch der Unterschied zwischen der geschützten Ursprungsbezeichnung und der geschützten geografischen Angabe erklärt.

Wer eine ausführliche lebensmittelrechtliche Stellungnahme zum Thema Kennzeichnungspflicht der Herkunft primärer Lebensmittel-Zutaten ab dem 1. April 2020 sucht, wird hier fündig.