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Toleranzen bei Nährwertangaben

Nährwertangaben werden bundesweit zunehmend überprüft.

Seit Nährwertangaben zur Pflicht geworden sind, werden diese auch zunehmend überprüft. Grundlage für Beanstandungen bei entsprechenden Abweichungen ist ein Leitfaden der EU zur KONTROLLE DER EINHALTUNG DER EU-RECHTSVORSCHRIFTEN von 2012. Dieser Leitfaden regelt die Toleranzen für Nährwertangaben und enthält auch die unselige RundungsLeitlinie, die mittlerweile vom ALTS für überflüssig und unverbindlich erklärt wurde.

Quelle: 77. Arbeitstagung des ALTS, TOP 11

Bestandteil dieser Leitlinie ist eine Tabelle über zulässige Toleranzen, die recht unübersichtlich aufgebaut ist. Hier jetzt der Versuch einer anderen Darstellung. Alle Angaben sind bezogen auf 100 g.

Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Ballaststoffe

Das sind die Toleranzen für diese Nährwerte:

Mengen pro 100 gToleranzen
< 10 g± 2 g
10 - 40 g± 20 %
> 40 g± 8 g

Und dies für alle 3 Toleranz Bereiche mit konkreten Beispielen:

Zutat mit Nährwertgehaltmin - max
Vollmilch mit 3,4 g Eiweiß1,4 g - 5,4 g
Schweinefleisch (S I) mit 20 g Eiweiß16 g - 24 g
Konfitüre mit 55 g Zucker47 g - 63 g

Fett

Der einzige Unterschied zu den Toleranzen der vorgenannten Nährwerte besteht im Bereich unterhalb 10 g: ± 1,5 g. Welchen Sinn das macht, erschließt sich nicht zwingend. Das Schweinfleisch (S I) aus dem obigen Beispiel hat dann bei einem Fettgehalt von 5 g einen Toleranzbereich von 3,5 g – 6,5 g.

Gesättigte Fettsäuren, einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren

Mengen pro 100 gToleranzen
< 4 g± 0,8 g
≥ 4 g± 20 %

Interessant ist hier zunächst die gewählte Größenordnung: 4 g als Grenze entspricht genau 40 % der 10 g Grenze beim Fett. Damit ist auch an dieser Stelle die empirisch ermittelte Annahme von durchschnittlich 40 % Anteil der gesättigten Fettsäuren am Fett gewählt.

Zutat mit gesättigter Fettsäuremin - max
Schweinefleisch (S I) mit 2 g1,2 g - 2,8 g
Schweinefleisch (S VIII) mit 36 g28,8 g - 43,2 g

Kochsalz

Mengen pro 100 gToleranzen
< 1,25 g± 0,375 g
≥ 1,25 g± 20 %

Eine um 1/1000-stel Gramm genaue Vorgabe ist absurd und in der Praxis nicht realisierbar.

Zutat mit Salzanteilmin - max
Fleisch mit einem natürlichen Anteil von 0,2 g(-0,175 =) 0 g - 0,575 g
Wurst mit einem durchschnittl. Anteil von 2 g1,6 g - 2,4 g

Soweit die Theorie. Der ALS hat in seiner 105. Sitzung bereits 2015 festgestellt:

Stellungnahme Nr. 2015/21:
Nährwertangaben bei Lebensmitteln

Beschluss:
Gemäß Nr. 2.3 des Leitfadens der Kommission zur „Festlegung von Toleranzen für auf dem Etikett angegebene Nährwerte“ vom Dezember 2012 sollen sich Lebensmittelunternehmer nach bestem Wissen und Gewissen darum bemühen, dass die Nährwertangaben so genau wie möglich sind. Wenn jedoch die in der Regel dazu durchzuführenden Analysen der Erzeugnisse aufgrund der darin stark variierenden und so auch außerhalb der im Leitfaden genannten Toleranzen liegenden natürlichen Gehalte an Hauptnährstoffen keine sinnvollen Ergebnisse liefern, kann der Unternehmer auf diese Analysen verzichten und die alternative Option nach Art. 31 Abs. 4 Buchst. c) LMIV nutzen. Danach können die angegebenen Zahlenwerte auch auf einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten, insbesondere aus den Standardwerken zur Zusammensetzung der Lebensmittel, beruhen.

Quelle: ALS Stellungnahmen 105 Sitzung 2015, TOP 21, Hervorhebungen vom Autor

Kurz zusammengefasst: Wenn die Zutaten von Lebensmitteln starken natürlichen Schwankungen unterliegen, macht eine Beprobung im Labor keinen Sinn und die Werte dürfen berechnet werden. Das Standardwerk dazu in Deutschland ist der Souci Fachmann Kraut.