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Die Rettung des Döners

Worum geht es in der Auseinandersetzung um den Döner?

In den letzten Monaten geisterte vielfach die Meldung durch die Medien, dass der Döner kurz vor dem Aus stehe. Grund sei das Verbot der Verwendung von Phosphaten in Fleischzubereitungen. Diese Phosphate aber sind wichtig, um dem Fleisch ein gewisses Wasserbindevermögen zu geben, damit das Endprodukt – der fertige Döner – nicht zu trocken wird.

Bereits Ende 2015 hatte sich das Verwaltungsgericht Regensburg in einem Urteil auf den Artikel 5 der EU VO 1333/2008 berufen, wonach ausschließlich Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt werden dürfen, die sich im Einklang mit eben dieser VO befinden.

Frische Dönerspieße gelten als Fleischzubereitungen, die in der EU VO 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs definiert sind als:

… frisches Fleisch, einschließlich Fleisch, das zerkleinert wurde, dem Lebensmittel, Würzstoffe oder Zusatzstoffe zugegeben wurden oder das einem Bearbeitungsverfahren unterzogen wurde, das nicht ausreicht, die innere Muskelfaserstruktur des Fleisches zu verändern und so die Merkmale frischen Fleisches zu beseitigen;

Quelle: EU VO 853/2004, Anhang I, Nr. 1.15

Für diese Fleischzubereitungen werden in der EU VO 1333/2008 im Anhang II, Teil D, Nr 08.2 die zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung gelistet. Phosphate sind nicht dabei. So einfach ist das.

Sinn macht es trotzdem nicht: Frische tiefgekühlte Dönerspieße werden ausschließlich an Imbissbetriebe veräußert, die diese dann in einem speziellen Dönergrill garen. Die fertigen Produkte sind dann keine Fleischzubereitungen mehr, sondern Fleischerzeugnisse:

… verarbeitete Erzeugnisse, die aus der Verarbeitung von Fleisch oder der Weiterverarbeitung solcher verarbeiteter Erzeugnisse so gewonnen werden, dass bei einem Schnitt durch den Kern die Schnittfläche die Feststellung erlaubt, dass die Merkmale von frischem Fleisch nicht mehr vorhanden sind;

Quelle: EU VO 853/2004, Anhang I, Nr. 7.1

Für Fleischerzeugnisse werden in der EU VO 1333/2008 im Anhang II, Teil D, Nr 08.3 Phosphate gelistet.

Das Europaparlament hat 2018 mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Phosphate weiterhin in frischen Dönerspießen eingesetzt werden dürfen.

In der EU VO 1333 heißt es jetzt im Abschnitt 08.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zur Verwendung von E 338-452 in der Spalte Beschränkungen/Ausnahmen:

Nur …
tiefgefrorene vertikale Fleischdrehspieße aus mit Flüssigwürze behandeltem Schaf-, Lamm-, Kalb- und/oder Rindfleisch oder aus mit oder ohne Flüssigwürze behandeltem Geflügelfleisch, das jeweils allein und/oder kombiniert sowie in Scheiben und/oder zerkleinert verwendet wird und dazu bestimmt ist, von einem Lebensmittelunternehmer gegrillt und anschließend vom Endverbraucher verzehrt zu werden.

Quelle EU VO 1333/2018, TEIL E – ZUGELASSENE LEBENSMITTELZUSATZSTOFFE UND VERWENDUNGSBEDINGUNGEN NACH LEBENSMITTELKATEGORIE, S. 171