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Darf Rohwurst als glutenfrei beworben werden?

Der ALTS entscheidet, dass Rohwürste grundsätzlich als „glutenfrei“ gelten.

In letzter Zeit mehren sich Beanstandungen, dass bei Rohwürsten die Eigenschaft „glutenfrei“ ausgelobt wurde.

Begründung: Da der Zusatz glutenhaltiger Zutaten zu Rohwurst nicht üblich ist, gelten Rohwürste grundsätzlich als „glutenfrei“. Daher sei die Auslobung „glutenfrei“ eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit verboten.

Grundlage ist ein Beschluss des ALTS aus dem Jahre 2012.

Quelle: ALTS Beschlüsse 69. Arbeitstagung Juni 2012, TOP 19

Damals wurde der Ausweg genannt, man könne ja mit von Natur aus glutenfrei werben. Diese Sicht ist dann 2016 bestätigt worden.

Quelle: ALTS Beschlüsse 78. Arbeitstagung November 2016, TOP 12

ReSy4 unterdrückt seither automatisch die Auslobung „glutenfrei“ bei Rohwurst und Rohpökel Produkten.