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Muss bei Aromen die Herkunft angegeben werden?

Natürliche Aromen aus Schimmelpilz & Co:
wer will das deklarieren – und wer will das lesen?

Aus verschiedenen Ecken der Republik ist jetzt mehrmals das Gerücht aufgetaucht, dass bei Aromen die Herkunft anzugeben ist. Die Pflicht zur Herkunftsangabe bei pflanzlichen Fetten und Ölen scheint sich ja langsam rumzusprechen und ist auch eine klar belegte Sache.

Quelle: LMIV, Anhang VII, Teil A, Nr. 8

Ganz anders ist es jedoch bei Aromen.

Man muss sich einfach nur mal vergegenwärtigen, dass Fruchtaromen, die z. B. aus Holz, Schimmelpilzen, Altpapier, Kuhdung usw. hergestellt werden, als natürliche Aromen bezeichnet werden dürfen. Die Vorstellung, diese Herkunft deklarieren zu müssen, würde mit Sicherheit die komplette Holzmindener Industrie auf den Plan rufen.

Die sog. EU Aroma Verordnung EU VO 1334/2008 regelt die Frage eindeutig:

Der Begriff „natürliches Aroma“ darf nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil aus verschiedenen Ausgangsstoffen stammt und wenn eine Nennung der Ausgangsstoffe ihr Aroma oder ihren Geschmack nicht zutreffend beschreiben würde.

Quelle: EU VO 1334/2008, Artikel 16, Nr. 6

Im Klartext: „natürliche Altpapier- und Kuhdung-Aromen“ würden den damit erzeugten Vanillegeschmack nicht zutreffend beschreiben, also deklariert man statt dessen natürliche Aromen. Das passt dann schon.

Einen sehr schönen Beitrag hat  Udo Pollmer zu dem Thema beigesteuert.