ReSy4

Was ist eine Unterbrechung des Zutatenverzeichnisses?

Selbst rechtlich vorgeschriebene zusätzliche Angaben dürfen nicht im Zutatenverzeichnis stehen.

Es gibt Zutaten, für die zusätzlich Angaben gesetzlich vorgeschrieben sind. So müssen z. B. die sog. AZO-Farbstoffe mit dem Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen werden.  Bei Fischprodukten wiederum müssen neben dem wissenschaftlichen Namen noch diverse weitere Angaben gemacht werden. Das sind die Vorgaben, allerdings ist vom ALTS festgestellt worden, dass diese Angaben sich nicht im Zutatenverzeichnis befinden dürfen, da dieses nicht unterbrochen werden darf.

Das bedeutet, dass solche Zutatenverzeichnisse Fussnoten haben müssen. ReSy4 verfügt über ein entsprechendes FussNotenManagement.

Quellen:
zu AZO Farbstoffen: EU VO 1333/2008, Anhang V
zur Fischdeklaration: EU VO 1379/2013, Art. 35
zum Zutatenverzeichnis: ALTS 78, TOP 10