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Irritationen zum Wort „enthält“

Was ist richtig: Gewürze (mit SENF) oder Gewürze (enthält SENF)?

In letzter Zeit mehren sich Beanstandungen von Zutatenverzeichnissen, in denen senfhaltige Gewürzmischungen als Gewürze (mit SENF) deklariert werden. Laut Beanstandung müsse es Gewürze (enthält SENF) heißen.

Das ist eine Fehlinterpretation des Art. 21 der LMIV, in dem geregelt ist, dass bei Produkten, für die kein Zutatenverzeichnis vorgesehen ist, dennoch die Allergene aufgelistet werden müssen. Diese Auflistung der Allergene muss mit dem Wort „enthält“ eingeleitet werden. Kein Zutatenverzeichnis ist vorgesehen für lose Ware und in der Gastronomie.

Der Reihe nach. Kein Zutatenverzeichnis ist erforderlich für nicht vorverpackte Lebensmittel:

Artikel 44
Einzelstaatliche Vorschriften für nicht vorverpackte Lebensmittel
(1) Werden Lebensmittel … ohne Vorverpackung zum Verkauf angeboten …, so
a) sind die Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c verpflichtend;
b) sind die Angaben gemäß den Artikeln 9 und 10 nicht verpflichtend
Quelle: LMIV, Art. 44, Abs. 1, lit. a, b

Das bedeutet, nicht vorverpackte Lebensmittel müssen Allergenangaben haben, mehr aber nicht:

Artikel 9
Verzeichnis der verpflichtenden Angaben
(1) Nach Maßgabe der Artikel 10 bis 35 … sind folgende Angaben verpflichtend:

c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten … die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;
Quelle: LMIV, Art. 9, Abs. 1, lit. c

Diese Auflistung der Allergene muss mit dem Wort „enthält“ eingeleitet werden.

Artikel 21
Kennzeichnung bestimmter Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
(1) … müssen die in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c genannten Angaben den folgenden Anforderungen entsprechen:

Ist kein Zutatenverzeichnis vorgesehen, so umfasst die Angabe gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c das Wort „Enthält“, gefolgt von der in Anhang II aufgeführten Bezeichnung des Stoffs oder Erzeugnisses.
Quelle: LMIV, Art. 21, Abs. 1, Satz 2

Für die Deklaration von Etiketten hat diese Regelung keine Bedeutung. Deshalb ist die Deklaration Gewürze (mit SENF) in einem Zutatenverzeichnis absolut korrekt!